Hebammenverband

Schwarzwald-Baar-Kreis

Schwangerschaft

Schwangerschaft

Ab Bekanntwerden der Schwangerschaft sind Frauen berechtigt, eine Hebamme zu konsultieren. In einem Vorgespräch oder Telefonat besteht die Möglichkeit, sich in Bezug auf die Schwangerschaft und Geburt beraten zu lassen, insbesondere auch bei Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit oder Wehen.